Nutzungsrechte für Songs von „Musikplayback"


Unser Ziel:

Wir möchten, dass du Spaß mit unseren Songs hast! Daher gestalten wir die Nutzungsrechte unserer Halbplaybacks und Karaoke-Songs besonders benutzerfreundlich.


Verwendung:

Die Songs von musikplayback dürfen sowohl für private als auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden.

Wenn du unsere Songs auf Plattformen wie YouTube oder als Demosong auf deiner Homepage präsentieren möchtest, bitten wir um die Kennzeichnung mit dem Hinweis: „Halbplayback von musikplayback.com“.


Kommerzielle Nutzung:

Bitte beachte, dass eine kommerzielle Veröffentlichung eines Halbplaybacks ohne unsere Zustimmung nicht gestattet ist. 


Wichtiger Hinweis: 

Musikplayback weist ausdrücklich darauf hin, dass folgende Nutzungen melde- und vergütungspflichtig sind (AKM, GEMA, SUISA, SIAE):

  • Aufführung, Übertragung und öffentliche Wiedergabe der Musiktitel
  • Erstellung und Aufführung von Bearbeitungen und Arrangements (z. B. Filmmusik, Multimedia-Werke)

Für diese Nutzungen ist zusätzlich die Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers (insbesondere der AKM, GEMA, SUISA und SIAE) erforderlich.


Verletzung von Nutzungsrechten:

Sollte die Nutzung der MP3-Dateien durch den Kunden nicht den Vorgaben entsprechen und dadurch Schutzrechte von Musikplayback verletzt werden, behält sich Musikplayback das Recht vor, die Vergütung für die entsprechenden MP3-Dateien mit einem Mindestschaden von 600,00 € pro Titel zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Bitte kontaktiere uns rechtzeitig, wenn du Fragen hast.


Jetzt: Aussuchen, kaufen und singen!

Musikplayback freut sich auf dich!