Das dürfen Sie mit den Songs von „Musikplayback“

Unser ZIEL:

Sie sollen Spaß mit unseren Songs haben! Deshalb gestalten wir die Nutzungsrechte unserer Playbacks und Karaoke Songs auch besonders einfach.

Ob privat oder öffentlich:

Die Songs von musikplayback.com dürfen Sie für beide Veranstaltungsformen verwenden.

Bei der Präsentation unserer Songs mit Deinem Gesang bzw. Deiner Harmonika Einspielung in Youtube oder ähnlichen Portalen oder als Demosong auf Ihrer Homepage bitten wir um Kennzeichnung durch den Vermerk Playback von musikplayback.com“.

Wenn du vorhast ein Playback kommerziell (Gegen Entgeld) zu veröffentlichen, so ist dies ohne unsere Zustimmung nicht erlaubt.

 

MUSIKPLAYBACK macht den Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam, dass folgende Nutzungen AKM/GEMA-melde- und vergütungspflichtig sind.

· die Musiktitel aufzuführen, zu senden, öffentlich wiederzugeben oder sie Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen;

· Bearbeitungen und Arrangements (auch Filmmusik, Multimedia-Werke etc.) herzustellen, auszuführen, zu senden und in sonstiger Form öffentlich wiederzugeben.

(Hier sind zusätzlich die Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers der Musiktitel selbst (insbesondere der AKM/GEMA) nötig).

Entspricht die Nutzung der MP3-Dateien durch den Kunden nicht den Vorgaben dieser Ziffer und werden dadurch Schutzrechte von MUSIKPLAYBACK verletzt, ist MUSIKPLAYBACK berechtigt, ohne Nachweis die Vergütung für die entsprechenden MP3-Files in zweifacher Höhe als Mindestschaden zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

 

Bitte fragen Sie hierzu unbedingt rechtzeitig bei uns an.

Und jetzt: Aussuchen, kaufen und: singen!

Musikplayback.com freut sich auf Dich.